Gesetzesdekret 17/2024




5. Jan. 2024. Dekret – Gesetz Nr. 3. Januar 2024. Ändert den Umfang der Einziehung und Regulierung von Sozialversicherungsschulden. Sozialversicherungsschulden sind solche, die aus der Nichtzahlung von Beträgen gegenüber den Trägern des Sozialversicherungssystems oder aus der unrechtmäßigen Zahlung von Beträgen durch diese an Personen resultieren. 1. Januar 2024. Legt die notwendigen Bestimmungen für die Ausführung des Staatshaushalts fest, der durch das Gesetz Nr. 82 2023, 5. Dezember. Jan. 2024. Dekret – Gesetz Nr. 2. Januar 2024. Erweitert die für die Ausstellung der Bescheinigung über vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Selbstanzeige bei Krankheit zuständigen Stellen a.14. BOE-A-2024 – Dekret – 2024 vom Mai, mit dem die Maßnahmen zur Aussetzung von Starts in gewöhnlichen Unterkünften zum Schutz schutzbedürftiger Gruppen verlängert werden.





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