Denkmalschutzgesetz 2024
28. Februar 2024. Nach den Plenardebatten im Nationalrat und im Bundesrat sowie den entsprechenden Beschlüssen soll das neue Denkmalschutzgesetz verabschiedet werden. in Kraft treten. „Der Denkmalschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung unserer gebauten Umwelt und damit auch zum Klimaschutz.“ 15. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz gibt uns die Werkzeuge an die Hand, diese wichtigen Zeugnisse unserer Vergangenheit für die Zukunft zu bewahren. Es wurde nicht von der Landesverwaltung initiiert, sondern von den örtlichen Hütern: Sie haben erkannt, dass wir ein Gesetz für unser kulturelles Erbe brauchen.28. Dezember 2023. Geburtstag, der Denkmalschutz soll einen neuen Anstrich erhalten. Mittlerweile ist das Gesetz in die Jahre gekommen, viele Lücken haben sich aufgetan und einige Passagen haben sich im Laufe der Zeit geändert. 24. Allerdings sind die Kosten vergleichsweise gering. Sonstige Sanierungspflichten, wie zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder die Dämmung der Fassade, gelten nur dann, wenn Sie Maßnahmen tatsächlich durchführen. Wenn Sie mehr Prozent der jeweiligen Gebäudebestandteile ersetzen oder sanieren, müssen Sie dies bis zum 28.12.2023 tun. Auch die Novelle des Denkmalschutzgesetzes soll dieser aktuellen Änderung Rechnung tragen und in 2a nicht mehr „Energieeffizienz“, sondern „Nachhaltigkeit“ nennen ' als Kriterium vorsehen.