Brennwertgas ab 2024




15. Zu beachten ist auch die Pflicht zum Austausch von in die Jahre gekommenen Gas- und Ölheizungen. Dies war im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt und kann nachgelesen werden. 24. Das ist klar. Ein Ausbau eines intakten Gas-Brennwertkessels ist nicht erforderlich. Bestehende können weiterhin betrieben werden. Wenn aber. 1. ein alter Brennwertkessel kaputt ist oder eine Reparatur nicht mehr möglich ist, z. B. weil Ersatzteile fehlen, er nach den gesetzlichen Plänen nicht mehr durch einen neuen ersetzt werden kann, 28. für Heizungsanlagen gelten neue Anforderungen. Lesen Sie hier alles, was Hausbesitzer jetzt über das neue Heizungsgesetz – das Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 – wissen müssen: Diese Heizungen können Sie noch einbauen – so lange können Sie Gas- und Ölheizungen noch betreiben – damit müssen Sie rechnen Wasserstoff oder, 28. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen könnte schrittweise verboten werden – früher als geplant. Das geht laut Medienberichten aus einem Gesetzesentwurf hervor. Nicht nur darin. 27. bis SP-Tests. Und. Dies ermöglicht beispielsweise ein einzelner Gasofen. Andererseits soll in der Regel vorrangig die Wärmepumpe betrieben werden, wobei es sich bei einem fossilen Spitzenlasterzeuger zwangsläufig um einen Brennwertkessel handeln muss. Es wird außerdem festgelegt, dass die,





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