Kajetanowicz 2024
23. Jan. 2024. Zur Fortsetzung der erfolgreichen Honorarverteilung ist eine Begrenzung des Fallzahlzuwachses im wieder notwendig. Behandlungsf lle, die im entsprechenden Quartal des als TSVG-Neupatienten mit der E gekennzeichnet worden waren, werden hierbei zur Ermittlung der Fallzahlgrenze als f r,