Kajetanowicz 2024




23. Jan. 2024. Zur Fortsetzung der erfolgreichen Honorarverteilung ist eine Begrenzung des Fallzahlzuwachses im wieder notwendig. Behandlungsf lle, die im entsprechenden Quartal des als TSVG-Neupatienten mit der E gekennzeichnet worden waren, werden hierbei zur Ermittlung der Fallzahlgrenze als f r,





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